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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Dienstleistungen von Ernährungspädagogin Lisi Haberfellner

 

1. Geltung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertragliche Beziehung zwischen der Ernährungspädagogin Lisi Haberfellner (im Folgenden als "Dienstleisterin" bezeichnet) und ihren Kund:innen.

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2. Leistungsbeschreibung

Die Dienstleisterin bietet Ernährungsberatung und -pädagogik an. Die genauen Leistungen ergeben sich aus den individuellen Vereinbarungen zwischen der Dienstleisterin und dem Kunden.

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3. Vertrag

Ein Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Vereinbarung der Dienstleistungen zwischen der Dienstleisterin und dem Kunden zustande. Die Dienstleistungen werden nach besten Fachkenntnissen und Gewissen erbracht.

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4. Zahlungsbedingungen

Die Höhe des Honorars ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen der Dienstleisterin und dem Kunden. Das Honorar ist vorab bar oder unmittelbar nach Erbringung der Dienstleistung fällig.

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5. Terminvereinbarung und Stornierungsbedinungen

Termine für die Dienstleistungen werden im Voraus vereinbart. Eine Stornierung seitens des Kunden ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich.
Bei einer späteren Stornierungen behält sich die Dienstleisterin vor, das volle Honorar zu berechnen.

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6. Haftung

Die Dienstleisterin haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Jegliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.

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7. Datenschutz

Die Dienstleisterin verpflichtet sich, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die persönlichen Daten der Kunden vertraulich zu behandeln.

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8. Änderungen der AGB

Die Dienstleisterin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden den bestehenden Kund:innen schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt und gelten als akzeptiert, sofern der Kunde nicht innerhalb von 2 Tagen schriftlich widerspricht.

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9. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

Stand: Dezember 2023

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