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In vielen Jurisdiktionen gilt Bestechung als Straftat. Die linguistische Nuance ist dabei wichtig: Oft wird der Begriff als Substantiv benutzt, also Bestechung, gelegentlich auch als Verbphrase in Umgangssprache wie „jemand nimmt Bestechung an“. Um Lesern und Suchmaschinen gerecht zu werden, verwenden wir im Text verschiedene Formen: Bestechung, Bestechungen, bestechlich, bestechend; sowie fachliche Ausdrücke wie Korruption, Vorteilsannahme und Unregelmäßigkeiten, die eng mit dem Thema verbunden sind. (bestechung) wird hier bewusst als Schlagwort in Klammern gesetzt, um eine weitere Form der Schlüsselwortnutzung zu ermöglichen.

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