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Wenn das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber beendet wird und gleichzeitig eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder entsteht, stehen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor besonderen Fragen. Der Begriff Krankenstand nach Kündigung durch Arbeitgeber umfasst die Phasen der Entgeltfortzahlung, des Krankengelds und der sozialen Absicherung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. In Österreich gelten dabei klare Regelungen, die sowohl den Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern als auch die finanziellen Sicherheiten betreffen. Dieser Ratgeber erklärt, wie Krankenstand nach Kündigung durch Arbeitgeber rechtlich eingeordnet wird, welche Ansprüche bestehen und wie man sich sinnvoll verhält – von der ersten AU-Meldung bis zur möglichen Weiterbeschäftigung oder dem Übergang in die Arbeitslosigkeit.

Was bedeutet Krankenstand nach Kündigung durch Arbeitgeber?

Krankenstand nach Kündigung durch Arbeitgeber bezeichnet den Zustand der Arbeitsunfähigkeit, der während oder nach einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung auftritt. Wichtig ist, dass eine Kündigung das Arbeitsverhältnis zwar formell beendet, die Beschäftigung jedoch bis zum Ende der Kündigungsfrist oder bis zum Ablauf einer etwaigen Abfindung fortbestehen kann. In dieser Zeit greift der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in der Regel weiter, sofern die Arbeitsunfähigkeit während des bestehenden Arbeitsverhältnisses eingetreten ist oder während der Kündigungsfrist entsteht. Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses greifen andere Regelungen: Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt ggf. Krankengeld, sofern Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Zusammengefasst: Krankenstand nach Kündigung durch Arbeitgeber umfasst zwei zentrale Phasen – die Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist und, bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit nach Beendigung, das Krankengeld der Krankenversicherung.

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall während der Kündigungsfrist

Dauer der Entgeltfortzahlung

In Österreich besteht der Grundsatz der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, solange das Arbeitsverhältnis besteht. Das bedeutet, dass bei einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit während der Kündigungsfrist der Arbeitgeber in der Regel bis zu sechs Wochen (42 Kalendertage) das Gehalt fortzahlen muss. Diese gesetzliche Frist gilt unabhängig davon, ob die Kündigung schon ausgesprochen ist oder erst während der Krankheit ausgesprochen wurde. Wichtig ist, dass die Arbeitsunfähigkeit durch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nachvollziehbar gemacht wird und innerhalb der Zeitspanne der Fortzahlung fällt.

Was passiert, wenn die Kündigung vor dem Ende der Krankheitsphase ausgesprochen wurde?

Auch wenn die Kündigung in der Zeit der Erkrankung ausgesprochen wurde, bleibt das Arbeitsverhältnis während der Kündigungsfrist grundsätzlich bestehen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung richtet sich danach, ob der Arbeitnehmer arbeitsunfähig ist und ob die Kündigungsfrist noch läuft. In diesen Fällen ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Entgeltfortzahlung für die Dauer der Krankheit zu leisten, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Sollte die Kündigungsfrist nach der Genesung enden, endet damit auch die Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, sofern kein anderer Anspruch besteht.

Pflichten während der Entgeltfortzahlung

  • Schnelle Meldung der Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber, idealerweise vor Arbeitsbeginn oder so früh wie möglich am ersten Fehltag.
  • Vorlage einer gültigen AU-Bescheinigung (ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).
  • Fortlaufende Teilnahme an notwendigen ärztlichen Untersuchungen oder Therapien, sofern medizinisch erforderlich.
  • Mitteilung an den Arbeitgeber über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit und ggf. Verlängerungen.

Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses: Anspruch auf Krankengeld und soziale Absicherung

Übergang zur Krankenkasse und Krankengeld

Wenn das Arbeitsverhältnis endet, kann die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber enden. In dieser Situation kommt der Anspruch auf Krankengeld in der gesetzlichen Krankenversicherung (Österreichisches Gesundheitssystem) in Betracht, sofern Sie weiterhin arbeitsunfähig sind und die Voraussetzungen erfüllen. Das Krankengeld wird von der Sozialversicherung gezahlt und dient dem Ersatz des Einkommens, solange die Arbeitsunfähigkeit besteht und Sie versichert sind. Die genaue Höhe hängt von Ihrem Einkommen, dem Beschäftigungsausmaß und dem Versicherungsstatus ab. Wichtig ist, dass Sie sich zeitnah bei der Krankenkasse melden und eine AU-Bescheinigung bzw. ärztliche Bestätigung vorlegen, damit die Leistung geprüft werden kann.

Voraussetzungen für Krankengeld

  • Fortbestehende Arbeitsunfähigkeit, dokumentiert durch eine ärztliche AU-Bescheinigung.
  • Versicherungspflicht oder Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. ÖGK).
  • Einreichen entsprechender Unterlagen bei der Krankenversicherung innerhalb festgelegter Fristen.
  • Im Regelfall muss eine bestimmte Wartezeit oder eine Mindestversicherungsdauer erfüllt sein, bevor Krankengeld gezahlt wird. Klären Sie dies bei Ihrer Krankenkasse ab.

Welche Leistungen können nach Kündigung entstehen?

Neben dem Krankengeld können sich weitere Unterstützungen ergeben, etwa Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern Sie arbeitsfähig melden und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ein Übergang zur Arbeitsvermittlung, Beratung und eventueller Abfindung kann ebenfalls relevant sein, je nach individueller Situation. Es lohnt sich, frühzeitig eine Beratung bei der Arbeiterkammer, der Wirtschaftskammer oder einer spezialiserten Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um eine maßgeschneiderte Lösung zu finden.

Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers während Krankenstand und Kündigung

Kündigungsschutz und gesundheitliche Gründe

In Österreich gilt grundsätzlich ein Schutz vor Kündigungen während bestimmter Krankheitsphasen oder in besonderen Lebenssituationen. Zwar kann eine Kündigung trotz Krankheit ausgesprochen werden, doch muss sie rechtlich geprüft werden, um sicherzustellen, dass kein Diskriminierungs- oder Regressionsgrund vorliegt. Wenn eine Kündigung wegen einer Krankheit offensichtlich missbräuchlich ist, kann sie vor dem Arbeitsgericht angefochten werden. In solchen Fällen ist es ratsam, frühzeitig juristische Beratung in Anspruch zu nehmen, um Fristen und mögliche Ansprüche nicht zu versäumen.

Dokumentation und Nachweise

Eine lückenlose Dokumentation aller medizinischen Bescheinigungen, ärztlichen Atteste und der Kommunikation mit dem Arbeitgeber ist essenziell. Diese Unterlagen helfen nicht nur beim Anspruch auf Entgeltfortzahlung, sondern auch bei möglichen Rechtsstreitigkeiten oder Leistungsanträgen gegenüber der Krankenversicherung oder dem Arbeitsmarktservice.

Kommunikation mit dem Arbeitgeber während der Kündigungsfrist

Offene und rechtzeitige Kommunikation minimiert Missverständnisse. Informieren Sie den Arbeitgeber frühzeitig über krankheitsbedingte Abwesenheiten, klären Sie den zeitlichen Rahmen und verweisen Sie auf die gesetzliche Entgeltfortzahlung. Wenn die Kündigung wirksam wurde, stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind, damit der Ablauf der Kündigungsfrist rechtlich sauber erfolgt.

Praktische Schritte: So gehen Sie vor

1. Gesundheit geht vor – AU rechtzeitig bescheinigen

Bei Arbeitsunfähigkeit ist die AU-Bescheinigung der zentrale Nachweis. Reichen Sie diese zeitnah bei Ihrem Arbeitgeber ein und bewahren Sie eine Kopie für Ihre Unterlagen auf. Klären Sie die Dauer der Genesung mit dem behandelnden Arzt, damit die Fortzahlung korrekt abgerechnet wird.

2. Fristen kennen und nutzen

Beachten Sie die wichtigsten Fristen: Die Dauer der Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist sowie mögliche Fristen für den Antrag auf Krankengeld. Zusätzlich gilt es, bei einer Kündigung gegen diese zu prüfen, ob eine arbeitsrechtliche Klage innerhalb der üblichen Frist (in der Regel drei Wochen nach Zugang der Kündigung) erhoben werden muss, um Ihre Position zu wahren.

3. Sozialversicherung frühzeitig kontaktieren

Sobald das Arbeitsverhältnis endet oder die Fortzahlung endet, melden Sie sich bei der zuständigen Krankenversicherung (in Österreich z. B. ÖGK) und klären Sie, ob Krankengeld Anspruch besteht. Reichen Sie alle Unterlagen zeitnah ein, einschließlich AU-Bescheinigungen, ärztlicher Atteste und Nachweisen über das Arbeitsverhältnis.

4. Beratung in Anspruch nehmen

Bei Unsicherheiten zu Ansprüchen, Fristen oder der richtigen Dokumentation ist eine Beratung sinnvoll. Die Arbeiterkammer, die Wirtschaftskammer oder ein spezialisierter Arbeitsrechtler kann helfen, individuelle Ansprüche zu prüfen und passende Schritte zu planen.

Typische Fallbeispiele

Fallbeispiel 1: Kündigung während einer bestehenden Erkrankung

Eine Arbeitnehmerin wird während einer längeren Erkrankung gekündigt. Der Arbeitsvertrag läuft noch während der Kündigungsfrist weiter. Sie erhält Entgeltfortzahlung gemäß den Regelungen zum Krankheitsfall. Nach Ablauf der Kündigungsfrist endet das Arbeitsverhältnis, und die Arbeitnehmerin beantragt Krankengeld bei der Krankenversicherung, solange die Arbeitsunfähigkeit besteht.

Fallbeispiel 2: Erkrankung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Ein Arbeitnehmer ist seit zwei Monaten arbeitslos, er wird jedoch erneut krank. Da kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Er beantragt Krankengeld über die Krankenversicherung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Gleichzeitig erfolgt die Meldung bei der Arbeitsvermittlung, um Unterstützung bei der Jobsuche zu erhalten.

Fallbeispiel 3: Kündigung wegen Krankheit – ist das rechtens?

In einem Fall, in dem eine Kündigung offensichtlich auf der Erkrankung basiert, prüft das Arbeitsgericht die Rechtmäßigkeit. Es kann sein, dass die Kündigung unwirksam ist oder eine Schutzfrist greift. Eine rechtliche Beratung ist in solchen Fällen besonders wichtig, um Fristen zu wahren und Ansprüche zu sichern.

Häufige Missverständnisse rund um Krankenstand nach Kündigung durch Arbeitgeber

  • Missverständnis: Eine Kündigung endet automatisch alle Ansprüche. Wirklich ist, dass Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall während der Kündigungsfrist greift, danach Krankengeld möglich ist – sofern Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Missverständnis: Krankengeld wird immer sofort gezahlt. In der Praxis gibt es Wartezeiten und Prüfung durch die Krankenversicherung. Eine rechtzeitige Antragstellung hilft, Verzögerungen zu vermeiden.
  • Missverständnis: Die Abfindung ersetzt Krankengeld. Abfindung ist unabhängig vom Anspruch auf Krankengeld und bezieht sich auf das Ende des Arbeitsverhältnisses; Krankengeld basiert auf Arbeitsunfähigkeit und Versicherungsschutz.

Checkliste – Wichtige Dokumente und Kontakte

  • AU-Bescheinigungen und ärztliche Atteste
  • Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber zur Kündigung und zum Kündigungsdatum
  • Nachweise über Gehaltszahlungen während der Entgeltfortzahlung
  • Kontakt zur Krankenversicherung (ÖGK oder andere) und Fristen
  • Informationen zur Arbeitsvermittlung bei der Arbeitsbehörde oder Arbeitsagentur

Fazit

Der Krankenstand nach Kündigung durch Arbeitgeber ist kein isoliertes Ereignis, sondern eine Phase, in der Arbeitsrecht, Sozialversicherung und persönliches Wohl miteinander verwoben sind. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten den Ablauf kennen: Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist bei Arbeitsunfähigkeit, danach ggf. Krankengeld von der Krankenversicherung, und gegebenenfalls Unterstützung durch die Arbeitsvermittlung. Eine rechtzeitige AU-Meldung, vollständige Unterlagen und frühzeitige Beratung helfen, finanziell und organisatorisch sicher durch diese Zeit zu kommen. Mit dem richtigen Wissensstand lässt sich die Situation sinnvoll gestalten, und der Weg zurück in den Arbeitsmarkt wird strukturierter und weniger stressbeladen.

By Adminnn